Unsere Lieferungen an private Haushalte, Firmen und Gastronomen erfolgen auf Basis unserer AGB

Sollten Sie Fragen zu unseren Lieferbedingungen haben, so sehen Sie bitte auch die unter Kunden Service aufgeführten Stichpunkte an.

 

  • 1. Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und anderen Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluß. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist. Der Käufer hat im eigenen Interesse darauf zu achten, daß bei der Lieferung der Ware die Rechnung bzw. der Lieferschein ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben wurde.
  • 2. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regreßansprüche geltend zu machen.
  • 3. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 24 Stunden seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
  • 4. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.
  • 5. Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei der Lieferung bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Überweisung ist die Zahlung sofort netto netto nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
  • 6. Paletten, Kisten, Mehrweg-Flaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen. Leergut wird nur in der Höhe zurückgenommen, wie es gefüllt abgegeben wurde. Für Mehrweg-Flaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet.
  • 7. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im voraus zur Sicherung an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Werts der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.

    Durch diese Geschäfts- und Lieferungsbedingungen werden alle früheren außer Kraft gesetzt. Durch die Warenempfangsbestätigung erkennt der Abnehmer die vorstehenden Bedingungen an. Werden aufgrund besonderer Umstände im Einzelfalle Vereinbarungen getroffen die teilweise von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen abweichen, so bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten. Die Wirksamkeit der übrigen Teile der Geschäftsbedingungen wird durch solche Sondervereinbarungen nicht beeinträchtigt.
  • 8. Erfüllungsort ist Bremen - Gerichtsstand: Landgericht Bremen